Beitragsordnung

Die Gründungsversammlung des „CSD-Limburg e.V.“ hat am 13. September 2022 nach § 5 der Satzung die folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
  2. Die Beiträge werden jährlich eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Beitrag soll möglichst zum Jahresbeginn eingezogen werden. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Einzug auch erst zur Jahresmitte erfolgen oder in zwei Raten aufgeteilt werden.
  3. Der jährliche Beitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 40,00 Euro.
  4. Mit Eintritt in den Verein wird der volle Beitrag für das Laufende Geschäftsjahr fällig.
  5. Der Beitrag kann in begründeten Fällen (bspw. für Schülerinnen, Studentinnen, Auszubildende, Erwerbslose etc.) auf 12€ jährlich reduziert werden. Der Antrag ist bei Eintritt in den Verein sowie jährlich bis zum 31.01. des Beitragsjahres beim Vorstand einzureichen.
  6. Vereinsmitglieder können freiwillig einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen. Die Höhe ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
  7. Ab einem Beitrag über 300,00 Euro jährlich erhalten die Mitglieder auf Antrag eine separate Spendenbescheinigung vom Vorstand.
  8. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühren.
  9. Beiträge für Fördermitglieder werden durch besondere Vereinbarungen zwischen dem Vorstand und dem außerordentlichen Mitglied schriftlich festgelegt. Es soll mindestens ein Beitrag von 100,00€ erhoben werden.
  10. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Einziehung der Beiträge sowie eventuellen Rücklastschriften entstehenden Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat.
  11. Diese Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung per Beschluss geändert werden.
    Limburg, den 13. September 2022